Produktbeschreibung
Der Hauptleitungsschutzschalter SHU 5SP3725-2KK01 ist ein 1-poliger Schutzschalter der Bauform E25A für Nennspannungen von 230/400 V. Das Gerät ist als L1-Leiter-Schalter ausgeführt und dient der selektiven Hauptleitungsabschaltung in Niederspannungsverteilern und Schaltanlagen. Der Schalter bietet eine Abschaltung bei Überlast und Kurzschluss sowie eine sichere Handbetätigung für Wartungs- und Inspektionsarbeiten.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Stromkreisen in Verteilerschränken für Produktionsanlagen sowie in Gebäudeinstallationen und Maschinenschaltschränken. Der Schalter ist auch für den Einsatz in Prüf- und Messbereichen geeignet, wo eine selektive Abschaltung einzelner Phasen erforderlich ist.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu mehrstufigen Schutzvorrichtungen konzentriert der SHU-Schalter die Hauptleitungsschutzfunktion in einem kompakten Gehäuse, was den konstruktiven Aufwand in Schaltschränken reduziert. Das Gerät entspricht den Anforderungen der Elektrosicherheitsrichtlinien und ist RoHS-konform seit Oktober 2009. Die Ausführung als 1-poliger Schalter ermöglicht flexible Verdrahtungskonzepte in drei- oder vierphasigen Stromversorgungssystemen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,4850 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
185,00 × 45,00 × 145,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001047 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
55 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
185,00 x 45,00 x 145,00 mm |
| Nettogewicht |
0,485 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
Es gibt noch keine Bewertungen.