Produktbeschreibung
Die frontseitigen Hauptanschlüsse 3VW9011-0AL02 bilden ein 4er-Set für Festeinbauschalter und dienen als Zubehör für die Leistungsschalterreihen 3WL10 und 3VA27. Diese Anschlusskomponenten ermöglichen eine sichere und standardisierte Verbindung der Schaltgeräte mit der Niederspannungsverteilung. Das Set wird als Mengeneinheit à 4 Stück geliefert und wiegt netto 0,69 kg. Die Verpackungsabmessungen betragen 140 × 90 × 61 mm, was eine platzsparende Lagerung und den Transport in Schaltschränken und Verteilerräumen erleichtert.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind der Austausch defekter oder beschädigter Anschlüsse an installierten Leistungsschaltern sowie die Nachrüstung bei Schaltschrankumbau und Wartungsarbeiten in Industrieanlagen. Das Zubehör unterliegt den geltenden RoHS-Richtlinien (gültig seit 29.06.2017) und erfüllt alle Stoffbeschränkungen gemäß REACH-Verordnung. Für Ersatzteilbeschaffungen in Wartungs- und Modernisierungsprojekten ist eine Regel-Lieferzeit von 5 Tagen vorgesehen. Die Komponenten sind Originalzubehör von Siemens und gewährleisten volle Kompatibilität mit den genannten Schalterreihen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,6900 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,69 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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