Produktbeschreibung
Die Handhabe mit Sichtblende 8UD1741-0AB25 ist ein Zubehörteil für Niederspannungsschalter der Reihe 3VA1/2 1000 von Siemens und dient der sicheren Betätigung des Not-Halt-Funktionsprinzips. Die rote Betätigungsfläche ermöglicht eine intuitive Erkennung der Notfallenergieabschaltung und erfüllt damit einschlägige Maschinenschutzrichtlinien. Der Toleranzausgleich gewährleistet ein fehlerfreies Zusammenspiel mit dem Schaltergehäuse unabhängig von fertigungsbedingten Maßtoleranzen. Die Sichtblende schützt den Schaltermechanismus vor Verschmutzung und bietet gleichzeitig Sichtfenster zur Kontrollstellung des Schalters.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Notfallabschaltung von Hauptversorgungen in Fertigungsmaschinen, Förderanlagen und Druckmaschinen sowie die Absicherung von Schaltschränken und Verteileranlagen gegen Fehlbedienung. Die Handhabe kann auch als Ersatzteil bei Verschleiß oder Beschädigungen in bestehenden Schaltanlagen verwendet werden. Das Zubehör ist gemäß RoHS-Richtlinie konform und erfüllt gängige europäische Sicherheitsnormen für Niederspannungsschalttechnik.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,9880 kg
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| Artikelgewicht: |
0,9880 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
10,80 × 8,80 × 13,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
108,00 x 88,00 x 130,00 mm |
| Nettogewicht |
0,9875 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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