Produktbeschreibung
Die Handhabe mit Sichtblende 8UD1741-0AB15 ist ein Zubehörteil für Siemens Leistungsschalter der Baureihe 3VA1 und 3VA2 mit Bemessungsströmen bis 1000 A. Die Sichtblende ermöglicht eine sichere Not-Halt-Betätigung und zeigt gleichzeitig den Schaltzustand an. Das Zubehör wird direkt auf dem Schalter montiert und benötigt keinen Toleranzausgleich. Die Handhabe ist robust und für den Dauereinsatz in Schaltschränken ausgelegt.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Nachrüstung von Leistungsschaltern in Verteileranlagen sowie die Ersatzteil-Versorgung bei Wartung und Modernisierung bestehender Schaltanlagen. In Energieverteilanlagen ermöglicht die Sichtblende dem Betreiber eine schnelle Überprüfung des Schaltzustands ohne Schranktür zu öffnen. Bei Serienmaschinen in der Automatisierungstechnik dient die Not-Halt-Handhabe zur schnellen manuellen Abschaltung im Notfall.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu rein mechanischen Handhabenlösungen bietet die Kombination aus Griff und Statusblende eine bessere Bedienerführung und Prozesssicherheit. Das Produkt ist RoHS-konform und erfüllt die geltenden europäischen Richtlinien für Elektroschalttechnik.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,7410 kg
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| Artikelgewicht: |
0,7410 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,40 × 8,40 × 8,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
84,00 x 84,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,741 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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