Produktbeschreibung
Die Handhabe mit Sichtblende Standard 8UD1741-0AB11 ist ein Zubehörteil für die Siemens-Leistungsschalter der Baureihen 3VA1 und 3VA2 mit Nennstrom 1000 A. Sie ermöglicht eine übersichtliche und sichere Bedienung des Schalters im Schaltschrank und bietet gleichzeitig eine Übersicht über den aktuellen Schaltzustand. Die Sichtblende ist in Standardausführung ohne Toleranzausgleich gefertigt und lässt sich werkzeuglos montieren. Das Bauteil wiegt 0,720 kg und wird in Einzelstückverpackung mit den Abmessungen 84 × 84 × 80 mm geliefert. Die Lieferzeit beträgt regulär 10 Werktage.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Nachrüstung von bestehenden 3VA-Schaltschrankanlagen sowie die Ausstattung neuer Verteiler mit ergonomischen Bedienungs- und Anzeigelösungen. Besonders in automatisierten Schaltanlagen und Energieverteilern ermöglicht die Sichtblende schnelle Statusprüfungen ohne Gehäuseöffnung. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 1. April 2016 und unterliegt den geltenden Exportkontrollbestimmungen. Die Installation erfolgt direkt an den 3VA1- oder 3VA2-Schaltern als Standard-Zubehör.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,7200 kg
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| Artikelgewicht: |
0,7200 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,40 × 8,40 × 8,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
84,00 x 84,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,7195 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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