Produktbeschreibung
Die Handhabe mit Sichtblende 8UD1721-0AC15 ist ein Zubehörteil für Siemens Niederspannungs-Leistungsschalter und Motorschutzschalter der Baureihen 3VA1, 3VA2, 3VA5, 3VA6 sowie 3VM in den Größen 100, 160 und 250. Die Handhabe ermöglicht eine sichere Not-Halt-Funktion mit roter Markierung über die Sichtblende, um den Schaltzustand visuell zu erfassen. Sie ist ohne Toleranzausgleich ausgeführt und wird mit Türöffnungsposition montiert, was eine ergonomische Bedienung in beengten Schaltschrankeinbauten ermöglicht. Das Zubehörteil ist RoHS-konform seit 01.04.2016 und erfüllt die geltenden Stoffbeschränkungsrichtlinien.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind Maschinen-Steuerungen in Verpackungsanlagen, wo eine Not-Halt-Funktion mit Fernbedienung oder Schranktürmontage erforderlich ist, sowie Energieverteilungen in Pumpen- und Motorsteuersystemen, wo eine sichtbare Schalterkennung notwendig ist. Die Sichtblende zeigt den Schaltzustand durch die Farbbandtechnik an und ermöglicht dem Bediener sofortige Erkennung ohne Schranktür öffnen zu müssen. Montage erfolgt schnell und ohne Spezialwerkzeug direkt auf die entsprechenden Leistungsschalter-Baureihen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1500 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1500 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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10,00 × 10,00 × 15,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
100,00 x 100,00 x 150,00 mm |
| Nettogewicht |
0,15 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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