Produktbeschreibung
Die Hammerkopfschraube M10x35 (Siemens 8PQ9500-0BA02) ist eine Befestigungsschraube speziell für die Montage auf Hutschienen nach DIN 35. Der Hammerkopf mit Nute sitzt formschlüssig in der T-Nut der Hutschiene und ermöglicht eine sichere, verdrehsichere Befestigung ohne Unterlegscheibe. Die Schraube M10 mit 35 mm Länge ist galvanisch verzinkt und erfüllt die RoHS-Richtlinie (seit 01.07.2006). Sie wird in Packungen à 100 Stück geliefert und wiegt insgesamt etwa 2,6 kg pro Pack.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Montage von Reihenklemmen, Schutzschaltern, Messumformern und anderen DIN-Hutschienen-Modulen in Schaltschränken und Steuerungsverteilern. In der Photovoltaik-Wechselrichter-Verkabelung werden diese Schrauben zur Befestigung von Stromversorgungsmodulen und Sicherungsgehäusen verwendet.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu herkömmlichen Sechskantschrauben mit Unterlegscheibe ist der Hammerkopf bereits optimal für die Hutschienen-T-Nut proportioniert und spart Montagezeit und Material. Die galvanische Verzinkung gewährleistet Korrosionsschutz für längerfristige Lagerung und Einsatz in industriellen Umgebungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
2,5980 kg
|
| Artikelgewicht: |
2,5980 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
16,50 × 10,50 × 6,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002354 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
165,00 x 105,00 x 60,00 mm |
| Nettogewicht |
2,598 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
Es gibt noch keine Bewertungen.