Produktbeschreibung
Der Haltebügel 3VA9677-0GA80 ist ein Befestigungszubehörteil für die Niederspannungsschalter der Baureihe 3VA55, 3VA65 und 3VA66 von Siemens. Das Zubehörteil ermöglicht eine sichere mechanische Befestigung und Positionierung der Schalter auf Hutschienen oder in Schaltschränken. Das Nettogewicht beträgt 0,607 kg. Das Produkt unterliegt den RoHS-Richtlinien und erfüllt die geltenden Stoffbeschränkungen seit Juli 2019. Der Haltebügel wird als Einzelstück geliefert und ist in Standard-Verpackung mit den Maßen 280 × 190 × 205 mm verfügbar. Die reguläre Lieferzeit liegt bei drei Tagen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Austausch verschlissener Befestigungselemente bei bestehenden Schaltschrank-Installationen sowie die Neubestückung von Steuerungsverteilern mit 3VA-Schaltern. In Kombination mit den passenden Schienen- oder Gehäuseadaptern lässt sich das Zubehörteil flexibel in unterschiedlichen Schrank-Konfigurationen einsetzen. Als Originalzubehör von Siemens gewährleistet der Haltebügel mechanische und elektromagnetische Kompatibilität mit den Schaltern der 3VA-Serie. Die genaue Kompatibilität sollte anhand der Schaltegerätebezeichnung vor der Bestellung geprüft werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,6070 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
280,00 × 190,00 × 205,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
280,00 x 190,00 x 205,00 mm |
| Nettogewicht |
0,607 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 09.07.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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