Produktbeschreibung
Der Halte-/Auswerfbügel PT17021 ist ein Zubehörteil für Steckrelais der Reihe PT von Siemens und gehört zur Produktfamilie Koppelrelais LZS. Der Bügel dient zum sicheren Halten und zum werkzeuglosen Auswerfen von Steckrelais aus Sockeln mit logischer Trennung. Er ist kompatibel mit PT-Relais sowohl mit Schraubanschluss als auch mit Fremdklemmensockel und ermöglicht eine schnelle, sichere Bestückung ohne zusätzliches Werkzeug. Das Gewicht des Bügels beträgt etwa 5 Gramm, die Verpackungsmaße sind 55 × 40 × 27 mm. Der Halte-/Auswerfbügel
Anwendungsbereiche
findet typische Anwendung beim Austausch defekter Steckrelais in Schaltschränken und Steuerverteilern ohne Stromunterbrechung. Ein weiterer Einsatzbereich ist die schnelle Bestückung von Relais-Sockeln bei der Fertigung von Steuerungen und Automatisierungsanlagen. Das Produkt entspricht den RoHS-Richtlinien und ist seit 2012 in Übereinstimmung mit den geltenden Stoffbeschränkungen. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise 3 Tage. Der Bügel ist als Einzelstück erhältlich und benötigt kein separates Zubehör für die Anwendung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0050 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0050 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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5,50 × 4,00 × 2,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001437 |
| Produktfamilie |
Koppelrelais LZS mit Steckrelais |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
55,00 x 40,00 x 27,00 mm |
| Nettogewicht |
0,005 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.05.2012 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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