Produktbeschreibung
Die G-Sicherung 8WA1822-7EF83 von Siemens ist ein zylindrischer Sicherungseinsatz nach DIN 41662 mit träger Charakteristik und 4 A Nennstrom. Das kleine Ausschaltvermögen qualifiziert diesen Einsatz für typische Steuerstromkreise und Schaltschrank-Anwendungen mit moderaten Kurzschlussleistungen. Die träge Auslösekurve toleriert kurzzeitige Stromspitzen von etwa dem fünf- bis achtfachen des Nennstroms, was besonders bei Induktivitäten (Relaisspulen, Magnetventile) wichtig ist. Mit einem Nennstrom von 4 A eignet sich die Sicherung zur Absicherung von 24-V-Steuerkreisen in Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und kleineren Prozessautomationen. Das kompakte zylindrische Format ermöglicht einfache Installation in Standardsicherungshaltern und Schaltschrankleisten.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu hochauflösenden Halbleiter-Schutzlösungen bietet der mechanische Sicherungseinsatz kostengünstige und wartungsfreie Funktionssicherheit. RoHS-konform seit 2006, vollständig dem Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Rücknahmesystem unterworfen. Typischer Lagerbestand für Ersatzteile in Instandhaltungsabteilungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0010 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0010 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,20 × 2,70 × 0,80 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002704 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
21 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
52,00 x 27,00 x 8,00 mm |
| Nettogewicht |
0,001 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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