Produktbeschreibung
Die Glühlampe 3SB2908-1AF ist eine klare Glühbirne mit einer Bemessungsspannung von 60 V AC/DC und einer Leistung von 1 W. Sie verfügt über einen Wedge-Base-Sockel (W2x4,6 d) für sichere und wartungsarme Befestigung in standardisierten Lampenfassungen. Die Lampe wird in Meldeleuchten und Anzeigeblöcken von Siemens-Befehls- und Meldegeräten eingesetzt, um Status und Alarm-Informationen in Schaltschränken optisch darzustellen. Eine typische Anwendung ist die Betriebsanzeige in dezentralen Steuerverteilern und Photovoltaik-Übergabestationen, wo die 60-V-Spannung die Kompatibilität mit industriellen Gleichspannungsnetzen sicherstellt. Eine zweite Anwendung liegt in der Alarmbeschaltung von Maschinensteuerungen, etwa zur Warnung vor kritischen Prozessfehlern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu LED-Ersatzlampen (die Stromaufnahme reduzieren) bietet die Glühlampe den Vorteil der direkten Plug-and-Play-Nachrüstung in bestehende Fassungen ohne weitere Elektronik. Die Lampe erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit 01.07.2006 und ist nach der Elektroaltgeräte-Richtlinie 2012/19/EU rücknahmepflichtig. Lagerbestände für schnelle Verfügbarkeit vorhanden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0010 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0010 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
1,70 × 0,60 × 0,60 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000204 |
| Produktfamilie |
Montageteile und Komponenten |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
17,00 x 6,00 x 6,00 mm |
| Nettogewicht |
0,000599 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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