Produktbeschreibung
Der getrennter Betätiger 3SE5000-0AV07-1AK2 ist ein Universal-Radius-Betätiger in Heavy-Duty-Ausführung für den Einsatz mit Positionsschaltern und AS-i-Systemen. Die Baulänge beträgt 67 mm. Der Betätiger ist vertikal und horizontal justierbar und eignet sich für Positionsschalter mit Zuhaltung der Serie 3SE5312 und 3SE5322 sowie für die AS-i-Varianten 3SF13. Darüber hinaus ist der Betätiger kompatibel mit Positionsschaltern mit getrenntem Betätiger der Serie 3SE51 und 3SE52, ebenso mit den AS-i-Lösungen 3SF11 und 3SF12. Die Gehäusebreite folgt der Norm EN 50047 und beträgt 31 mm. Der Betätiger wiegt 0,12 kg und wird in Einzelstücken ausgeliefert.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Türschaltern an Schaltschranktüren, die Überwachung von Maschinenschutztüren in Verpackungsanlagen sowie die Positionsüberwachung von Schieber und Klappen in Förderanlagen. Die Heavy-Duty-Ausführung ermöglicht Einsatz unter rauen Bedingungen mit häufigen Betätigungen. Der Betätiger erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt der REACH-Informationspflicht.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1200 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1200 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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5,00 × 2,50 × 2,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001487 |
| Produktfamilie |
Gehäusebreite 31 mm nach EN 50047 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
50,00 x 25,00 x 25,00 mm |
| Nettogewicht |
0,12 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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