Produktbeschreibung
Der Geräteeinsatz UP Taster 1W mit N-Klemme ist ein Schaltelement der DELTA-Serie von Siemens für Unterputz-Installationen. Der einpolige Taster ist mit einer Null-Klemme ausgestattet und erreicht ein Schaltverhalten von 10 A bei 250 V Nennspannung. Das Geräteeinsatz-Design ohne Krallen ermöglicht eine sichere, werkzeuggerechte Montage in UP-Dosen und Installationsgehäusen. Die N-Klemme bietet eine Verbindung des Nulleiters direkt am Taster ohne zusätzliche Verdrahtungsschritte.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Beleuchtungssteuerung in Wohnräumen, Buisysteme in modernen Gebäuden sowie die Anlagensteuerung in kleineren Industrieanwendungen. Die Installation erfolgt presslos oder mit Schraubanschluss, je nach Anforderung der Elektroinstallation.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu reinen Wechselschaltern (2-polig) ermöglicht der 1-polige Taster schnellere Schaltmanöver für reine Ein- und Aus-Funktionen. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2008 und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektroschrott gemäß der WEEE-Direktive. Für Schaltschrank- und Elektroinstallationen ist das Zubehör wie Abdeckplatten separat erhältlich.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0600 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0600 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
26,00 × 16,00 × 8,40 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000029 |
| Produktfamilie |
Geräteeinsätze |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
12 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
260,00 x 160,00 x 84,00 mm |
| Nettogewicht |
0,06 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.08.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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