Produktbeschreibung
Der Gabelhebel 3SE5000-0AT04 ist ein Betätigungselement aus Edelstahl für Positionsschalter der Reihe 3SE51 und 3SE52. Das Zubehörteil besteht aus zwei Hebeln in Edelstahlausführung, die jeweils mit einer Edelstahlrolle von 19 mm Durchmesser ausgestattet sind. Die Edelstahlkonstruktion gewährleistet Korrosionsbeständigkeit in feuchten und chemisch belasteten Umgebungen. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 1. Juli 2006 und unterliegt den REACH-Informationspflichten. Die Gehäusebreite entspricht den Anforderungen nach EN 50047 für Kompaktbaureihen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Positionsschalter-Systeme in Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und Metallbearbeitungsmaschinen, wo Edelstahlkomponenten erforderlich sind. Der Gabelhebel eignet sich besonders für raue Industrieumgebungen mit Chloriden, Feuchtigkeit oder chemischen Dämpfen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu verzinkten oder lackierten Varianten bietet die vollständige Edelstahlausführung dauerhaft Korrosionsschutz ohne Wartung und Nachbearbeitung. Das Nettogewicht beträgt 64 Gramm, die Versandmaße liegen bei 60 × 50 × 15 mm. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0640 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0640 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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6,00 × 5,00 × 1,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001487 |
| Produktfamilie |
Gehäusebreite 31 mm nach EN 50047 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
60,00 x 50,00 x 15,00 mm |
| Nettogewicht |
0,064 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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