Produktbeschreibung
Die Frontklappe für CPU und FM ist ein Schutz- und Verschlusselement für die Peripheriesteckplätze der SIMATIC S7-400 Steuerung. Das Zubehörteil wird in Packungseinheiten zu je 5 Stück geliefert und eignet sich für den Verschluss unbenutzer Steckplätze auf der Vorderseite von CPU und Funktionsmodulen. Die Klappe schützt die Steckerkontakte vor Verschmutzung und mechanischer Beschädigung während Transport, Lagerung und Betrieb. Die Montage erfolgt werkzeuglos durch einfaches Aufclipsen auf den Steckplatz.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Bestückung von Schaltschränken, in denen nicht alle Peripheriesteckplätze belegt sind, sowie die Aufrüstung bestehender S7-400 Systeme nach Modulentnahmen. In Maschinenbau- und Verpackungsanlagen ist das Verschließen ungenutzter Steckplätze eine Standardpraxis zur Vermeidung von Verschmutzung und zur Erfüllung von Reinraumvorgaben. Das Produkt entspricht den Vorgaben der RoHS-Richtlinie und unterliegt den Rücknahmepflichten gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie. Die Liefermenge von 5 Stück pro Packung deckt typische Bedarfe bei der Ersatzteilbevorratung ab.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1210 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1210 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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30,30 × 9,90 × 4,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002584 |
| Produktfamilie |
Frontstecker |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99I |
| Regel-Lieferzeit |
1 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
30,3 x 9,9 x 4,3 cm |
| Nettogewicht |
0,121 kg
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| Mengeneinheit |
1 Packung |
| Verpackungsmenge |
5 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.12.2005 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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