Produktbeschreibung
Die Frontblende NH1 ist Zubehör für Lasttrennschalter mit Sicherungen der Baureihe 3NJ6 von Siemens. Sie eignet sich speziell für die Modelle 3NJ6273-3 und 3NJ6274-1 in Leistenbauform und wird steckbar montiert. Die Frontblende dient der Abdeckung und Führung des Schalters an der Frontseite des Schaltgerätes und ermöglicht eine sichere und ordnungsgemäße Bedienung in Schaltschränken. Das Zubehörteil erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2008 und unterliegt den geltenden Exportkontrollbestimmungen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromversorgung und Absicherung von Schaltschränken in der Anlagentechnik sowie die Konfektionierung von Niederspannungsverteilern in Produktionsmaschinen. Weitere Einsatzorte sind Schaltanlagen in Gebäudetechnik und dezentrale Stromverteilpunkte in Infrastruktur-Anwendungen. Die steckbare Bauweise ermöglicht einen einfachen und schnellen Austausch ohne Spezialwerkzeug. Das Nettogewicht beträgt 0,5 kg bei einer Verpackungsgröße von 600 × 100 × 50 mm. Ergänzend können weitere Zubehörkomponenten für die 3NJ6-Baureihe verwendet werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,5000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,5000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
60,00 × 10,00 × 5,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
600,00 x 100,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
0,5 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.11.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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