Produktbeschreibung
Die Flachbaugruppe 690V 3RW55 BG2-3 ist eine Ersatzteilkomponente für Sanftstarter der Serie 3RW55 und deckt die Baugröße 2 und 3 ab. Sie ist für die Nennspannung 690 V ausgelegt und dient der Instandhaltung sowie dem Austausch abgenutzter oder defekter Module in bestehenden Sanftstarter-Installationen. Das Ersatzteil erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit dem 15. Februar 2018 und unterliegt den REACH-Informationspflichten gemäß aktueller Kandidatenliste (Bleimonoxid, Melamin und weitere Stoffe dokumentiert). Die Flachbaugruppe wiegt 0,444 kg netto und wird in einer Verpackung von 309 × 222 × 91 mm versandt.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Wartung und der Austausch von Sanftstarter-Komponenten in Schaltschränken bei Förderanlagen, Verpackungsmaschinen und Pumpenleitständen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu kompletten Sanftstarter-Neugeräten ermöglicht diese Flachbaugruppe kostengünstige Reparaturen bestehender 3RW55-Installationen ohne vollständigen Austausch. Die Regel-Lieferzeit beträgt 3 Tage. Für Einsätze in den Baugröße 2 und 3 ist diese Baugruppe die richtige Wahl, sofern die 690-V-Auslegung mit der installierten Systemspannung übereinstimmt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,4440 kg
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| Artikelgewicht: |
0,4440 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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30,90 × 22,20 × 9,10 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Sanftstarter 3RW55 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
309,00 x 222,00 x 91,00 mm |
| Nettogewicht |
0,444 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.02.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Bleimonoxid (Bleioxid) CAS-Nr. 1317-36-8 > 0,1 % (w / w) 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on CAS-Nr. 71868-10-5 > 0,1 % (w / w) Melamin CAS-No. 108-78-1 > 0,1 % (w / w) 6,6'-Di-tert-butyl-2,2'-methylendi-p-cresol lblREACHCasNo0237 > 0,1 % (w / w) |
| Nachhaltigkeit |
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