Produktbeschreibung
Die Flachbaugruppe 480V 3RW55 BG1 ist ein Ersatzteil für den Sanftstarter 3RW55 und deckt die Baugröße 1 mit 32 A Bemessungsstrom ab. Sie ist ausgelegt für Nennspannungen von 480 Volt und bildet eine funktionale Komponente des Sanftstarter-Systems, das zur direkten Anfahrt von Drehstrommotoren in industriellen Steuerungen eingesetzt wird. Die Baugruppe erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 15. Februar 2018 und unterliegt den Anforderungen der REACH-Verordnung bezüglich Blei, Bleimonoxid und weiterer Stoffe.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind der Austausch von Verschleißkomponenten in bestehenden Sanftstarter-Installationen in Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und Textilmaschinen. Eine zweite Einsatzmöglichkeit liegt in der Nachrüstung von Produktionsanlagen mit Ersatzteilen aus dem Siemens-Originalportfolio, um Ausfallzeiten zu minimieren und Herstellervorgaben einzuhalten. Die Komponente ist als Originalersatzteil konzipiert und gewährleistet Kompatibilität mit allen 3RW55-Anwendungen in dieser Baugröße. Eine Lagerung bei Raumtemperatur ist ausreichend; die Mengeneinheit beträgt 1 Stück, das Nettogewicht liegt bei 0,75 kg.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,7500 kg
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| Artikelgewicht: |
0,7500 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
40,20 × 19,50 × 7,80 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Sanftstarter 3RW55 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
402,00 x 195,00 x 78,00 mm |
| Nettogewicht |
0,75 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.02.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Blei CAS-Nr. 7439-92-1 > 0,1 % (w / w) Bleimonoxid (Bleioxid) CAS-Nr. 1317-36-8 > 0,1 % (w / w) 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on CAS-Nr. 71868-10-5 > 0,1 % (w / w) Melamin CAS-No. 108-78-1 > 0,1 % (w / w) 6,6'-Di-tert-butyl-2,2'-methylendi-p-cresol lblREACHCasNo0237 > 0,1 % (w / w) Dibortrioxid CAS-Nr. 1303-86-2 > 0,1 % (w / w) |
| Nachhaltigkeit |
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