Produktbeschreibung
Die Flachbaugruppe 600 V ist ein Ersatzteil für den Sanftstarter 3RW52 in Baugröße 1 mit einer Nennleistung von 32 A. Sie bildet ein wesentliches Komponenten-Element innerhalb des modularen Aufbaus dieser Sanftanlaufgeräte und ermöglicht die Verdrahtung sowie die Leistungsverteilung in der Schaltschrankintegrierung. Das Bauteil entspricht den geltenden Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit Februar 2018 und erfüllt die Exportkontrollbestimmungen der Kategorie EAR99. Die Baugruppe wiegt 0,72 kg und wird als einzelnes Stück in einer Verpackung mit den Maßen 310 × 225 × 90 mm geliefert.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Austausch verschlissener Komponenten in bestehenden Sanftstarter-Installationen sowie die Wartung von Förderanlagen, Pumpenantrieben und Verdichterstromkreisen mit 3RW52-Ausrüstung. Bei der Ersatzteilbeschaffung muss die Kompatibilität mit der vorhandenen Sanftstarter-Baugröße und der 600-V-Klassifizierung sichergestellt werden. Das Bauteil unterliegt den Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach Richtlinie 2012/19/EU und ist daher am Ende seiner Lebensdauer über entsprechende Sammelstellen zu entsorgen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,7200 kg
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| Artikelgewicht: |
0,7200 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
31,00 × 22,50 × 9,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Sanftstarter 3RW52 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
310,00 x 225,00 x 90,00 mm |
| Nettogewicht |
0,72 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.02.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Bleimonoxid (Bleioxid) CAS-Nr. 1317-36-8 > 0,1 % (w / w) 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on CAS-Nr. 71868-10-5 > 0,1 % (w / w) Melamin CAS-No. 108-78-1 > 0,1 % (w / w) 6,6'-Di-tert-butyl-2,2'-methylendi-p-cresol lblREACHCasNo0237 > 0,1 % (w / w) Dibortrioxid CAS-Nr. 1303-86-2 > 0,1 % (w / w) |
| Nachhaltigkeit |
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