Produktbeschreibung
Der FI-Schutzschalter 5SV3648-6 ist ein 4-poliges Fehlerstrom-Schutzgerät nach IEC 61008. Die Baugruppe arbeitet nach dem Typ-A-Prinzip und reagiert auf sinusförmige und pulsierend gleichgerichtete Fehlerströme. Der Bemessungsstrom liegt bei 100 A, der Auslösestrom bei 300 mA und die Bemessungsspannung bei 400 V AC. Das Gerät ist für die 4-Leiter-Anwendung (3 Phase + Nullleiter) ausgelegt und verfügt über eine Hutschienenmontage mit 4 Teilungseinheiten. Der Fehlerstromschutzschalter schützt Personen vor gefährlichen Berührungsspannungen in Stromkreisen und fungiert als Zusatzschutz in Schaltschränken von Maschinen und Anlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Schutzschaltung von Steuerstromkreisen in Verpackungsmaschinen, die Personenschutz-Absicherung in Schaltanlagen für Produktionsanlagen sowie die Fehlerstromüberwachung in Verteilern von Photovoltaik-Wechselrichtern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu reinen RCD-Geräten ohne Überstromfunktion bietet dieser FI-Schutzschalter auch eine integrierte Thermokurve gegen Überlast. Das Gerät entspricht den Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt den EU-Rücknahmepflichten für Elektronikaltgeräte nach 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3720 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
78,00 × 97,00 × 85,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| Produktfamilie |
FI-Schutzschalter |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
40 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
78,00 x 97,00 x 85,00 mm |
| Nettogewicht |
0,372 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Information Gefahrgut-Meldung |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 02.06.2023 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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