Produktbeschreibung
Die Filtermatte 8MR6000-0CF67 von Siemens ist ein Verschleißteil der Schaltschrank-Systemklimatisierung und schützt Lüfter und Kühlkomponenten vor Staub, Verschmutzung und Partikelflug. Die Matte hat die Abmessungen 281 mm Breite und 281 mm Höhe, ist werkzeuglos einzusetzen und erfüllt die Schutzart IP55 gegen Wasserstrahlen und Staubablagerungen. Das Nettogewicht beträgt 164 Gramm, die Verpackungsmaße liegen bei 286 x 286 x 20 Millimeter.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Schaltschrankklimatisierung in Maschinenbaubetrieben und elektrischen Verteileranlagen, wo ein konstantes Kühlklima bei Staubentwicklung notwendig ist. In Produktionsumgebungen mit feuchtem oder partikelbeladenem Luftstrom übernimmt die Matte die Vorfiltration, um Kondensation und Verschlammung von Kühlsystemen zu vermeiden. Für optimale Filterleistung sollte die Filtermatte regelmäßig überprüft und bei sichtbarer Verschmutzung oder Druckdifferenz-Erhöhung ausgetauscht werden. Das Produkt ist Bestandteil des Siemens-Systemklimatisierungs-Portfolios und kann als Verschleißteil nachbestellt werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1640 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1640 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
28,60 × 28,60 × 2,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000320 |
| Produktfamilie |
Systemklimatisierung |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
286,00 x 286,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,164 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Nicht verfügbar |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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