Produktbeschreibung
Der Filterlüfter 8MR6423-5LV10 von Siemens ist eine Systemklimatisierungslösung für die aktive Schaltschrankkühlung. Das Gerät besitzt einen Ausschnitt von 92 x 92 mm, arbeitet mit 230 V AC und erreicht einen Luftstrom von 25 m³/h bei einer Schutzart IP54. Die 0,5 m lange Anschlussleitung ermöglicht eine schnelle Inbetriebnahme ohne zusätzliche Verdrahtung. Das Gehäuse ist in RAL 7035 (Hellgrau) ausgeführt und wiegt 0,518 kg.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Temperaturregelung in dicht bestückten Verteilerkasten, die Abführung von Wärmeverlusten in Inverter-Steuerungen und die Kühlung von Schaltschränken in Fertigungsanlagen ohne separate Kältetechnik. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Kondensationsschutzbelüftung in feuchten Umgebungen wie Lagerhallen oder Produktionsräumen mit hoher Luftfeuchte. Der Filterlüfter mit integriertem Filter schützt die Schaltschrankelektronik vor Verschmutzung und reduziert die Wartungsintervalle gegenüber ungefilterten Lüftungslösungen. Das Gerät erfüllt die RoHS-Richtlinie und ist nach 2012/19/EU zur Rückgabe verpflichtet.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,5180 kg
|
| Artikelgewicht: |
0,5180 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
12,50 × 11,50 × 7,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000320 |
| Produktfamilie |
Systemklimatisierung |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
125,00 x 115,00 x 75,00 mm |
| Nettogewicht |
0,518 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 13.09.2011 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
Es gibt noch keine Bewertungen.