Produktbeschreibung
Der Fehlersignalschalter 5ST3020-2 ist eine Zusatzeinrichtung für Reiheneinbaugeräte im Niederspannungsbereich. Das Gerät verfügt über eine Prüftaste und Quittiertaste mit 1 Schließer und 1 Öffner Kontakten. Der Schalter ist kompatibel mit den LS-Schaltern der Baureihen 5SL, 5SY und 5SP sowie mit FI/LS-Schaltern 5SU1 und FI-Schaltern 5SV. Bei Verwendung mit 5SU1-Schaltern ist der Griffverbinder 5ST3805-1 erforderlich. Das Gerät wird auf 35-mm-Hutschiene montiert und ist nach DIN EN 61008 zertifiziert. Die Prüftaste ermöglicht die Funktionskontrolle des Schalters, während die Quittiertaste nach Fehlererkennung eine Bestätigung des Fehlers zulässt.
Anwendungsbereiche
Der Einsatz ist typisch in Schaltschränken für die Überwachung von Fehlerfällen, etwa in Steuerstromkreisen von Verpackungsmaschinen oder Förderanlagen. Auch in Schutzbeschaltungen von Photovoltaik-Wechselrichtern und bei der Fernmeldeschaltung in Verteilnetzen findet das Gerät Anwendung. Die kompakte Bauform mit Verpackungsmaßen von 90 x 18 x 80 mm ermöglicht platzsparende Integration in beengten Schrankverhältnissen. Das Gerät erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß WEEE-Direktive.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0710 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
90,00 × 18,00 × 80,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| Produktfamilie |
Zusatzkomponenten |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
90,00 x 18,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,071 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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