Produktbeschreibung
Die Fachtür 8PQ2070-6BA03 ist eine Schutzeinrichtung für Schaltschränke mit Schutzart IP40. Mit einer Höhe von 700 mm und einer Breite von 800 mm passt sie sich standardisierten Schranksystemen an und ermöglicht sichere Zugänglichkeit zu Bedien- und Anzeigekomponenten. Die Fachtür erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit 18.03.2008 und unterliegt den REACH-Informationspflichten nach Artikel 33. Das Nettogewicht beträgt 7,476 kg bei Verpackungsabmessungen von 715 × 650 × 55 mm. Die Regel-Lieferzeit liegt bei 3 Tagen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Abdeckung von Bedientableaus in Schaltschränken für Verpackungsmaschinen und Steuerungsverteilern, sowie der Schutz von Anzeigeblöcken in Anlagen zur Metallverarbeitung und Automatisierungstechnik. Die IP40-Schutzart bietet Schutz gegen Zugriff mit Draht oder dünnem Stab und gegen Spritzwasser, was für den Betrieb in trockenen Schaltschrankumgebungen ausreichend ist. Zubehör wie Türgriffe und Verschlusssysteme sind bei Siemens erhältlich und ermöglichen eine vollständige Schrankverglasung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
7,4760 kg
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| Artikelgewicht: |
7,4760 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
71,50 × 65,00 × 5,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000747 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
715,00 x 650,00 x 55,00 mm |
| Nettogewicht |
7,476 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 18.03.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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