Produktbeschreibung
Das Ex-Gehäuse 6DL2804-2AD30 ist ein explosionsgeschützter Schaltschrank aus Edelstahl mit Schutzart IP65 und den Abmessungen 650 × 450 × 230 mm (Breite × Höhe × Tiefe). Die Zulassung erfolgt nach II 2 (1) G Ex eb db ib [ia Ga] IIC T4 Gb und ermöglicht den Betrieb in Gasexplosionsatmosphären der Kategorie 2. Das Gehäuse verfügt über insgesamt 45 Kabeleinführungen: zwei M32-Spannungszuführungen, vier M20-Busleitungen und 39 × M16 mit Dichtungsbereich 4,5–9 mm für Signalleitungen in drei Reihen. Die Kunststoff-Ausführung der Kabeleinführungen ist schwarz gefertigt. Intern können bis zu 14 ET 200iSP Module (EM/IM) eingebaut werden, wodurch sich das Gehäuse für dezentrale Steuerungsarchitekturen in Ex-Zonen eignet.
Anwendungsbereiche
Die Kombination mit AirLineEx Pneumatik-Komponenten ermöglicht druckluftgesteuerte Funktionen direkt im Schaltschrank. Das Edelstahl-Material bietet Korrosionsbeständigkeit in chemisch aggressiven Umgebungen, typischerweise in der Chemie-, Öl- und Gasindustrie. Der Betriebstemperaturbereich startet bei 0 °C Minimum. Das Gehäuse ist eine Wandmontage-Lösung und wiegt ca. 22,5 kg. Et 200iSP Komponenten und AirLineEx Module müssen separat bestellt werden und sind mit der Schrankkonfiguration abzustimmen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
22,5000 kg
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| Artikelgewicht: |
22,5000 kg
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Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002503 |
| Produktfamilie |
Edelstahl-Wandgehäuse |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99H |
| Regel-Lieferzeit |
60 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
Nicht verfügbar |
| Nettogewicht |
22,5 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 28.04.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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