Produktbeschreibung
Der Ersatzlüfter für SINAMICS Power Module ist ein Kühlkomponente der Baureihe PM 240, PM 250 und PM 340 mit FSF-Kühlsystem und ausgelegt für Leistungsklassen bis 75 kW. Der Lüfter wird im 2er-Set geliefert und dient der Wärmeabfuhr aus den Leistungsmodulen, um Überhitzung und Ausfallzeiten zu vermeiden. Das Nettogewicht pro Lüfter liegt bei 0,6 kg, die Mengeneinheit beträgt 1 Stück pro Lieferung, Verpackungsmenge ist 1. Die RoHS-Richtlinie wird seit 01.07.2006 eingehalten, Rücknahmepflichten nach 2012/19/EU entfallen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Austausch verschlissener Kühlkomponenten in Frequenzregler-Schaltschränken bei Photovoltaik-Wechselrichtern, Pumpenantrieben und Verpackungsmaschinen, um die Kühlleistung des Power Modules zu sichern. Bei Schaltschränken mit mehreren Modulen oder im Dauerbetrieb unter 50 °C Umgebungstemperatur wird ein planmäßiger Austausch nach Siemens-Wartungsplan empfohlen. Das 2er-Set ermöglicht wirtschaftliche Lagerhaltung für häufigere Wartungszyklen. Der Lüfter ist als Original-Ersatzteil für SINAMICS zertifiziert und gewährleistet optimale Kompatibilität mit den Kühlkanälen der PM-Baureihe.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,6000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,6000 kg
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Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002025 |
| Produktfamilie |
Ersatzlüfter |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
Auf Anfrage |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
Nicht verfügbar |
| Nettogewicht |
0,6 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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