Produktbeschreibung
Die Ersatzklingen 3WA9111-1AY60 sind Originalersatzteile für die Niederspannungs-Leistenschalter der 3WA3-Serie von Siemens. Sie gehören zur SENTRON-Produktfamilie und sind zugelassen nach UL1066 und IEC 60947-2. Die Klingen sind 4-polig ausgeführt und für die Baugröße 1 konzipiert. Sie passen in die Rückwände von Einschubrahmen mit rückseitig vertikalen Anschlüssen und decken die Schaltleistungsklassen N und S für Nennströme von 800 bis 1600 A ab. Der Liefersatz enthält acht Stück Klingen und wird mit einem Nettogewicht von etwa 8,95 kg und den Verpackungsmaßen 330 × 200 × 290 mm geliefert. Die RoHS-Richtlinie ist erfüllt (gültig seit 17. April 2023).
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Modernisierung und Instandhaltung von Verteileranlagen in Produktionsbetrieben, Rechenzentren und Energieversorgungseinrichtungen. Der Austausch verschlissener oder beschädigter Klingen ermöglicht eine kostengünstige Wiederherstellung der Schalteranlage ohne Austausch der gesamten Einheit. Die Originalersatzteile gewährleisten die Einhaltung aller Zulassungsstandards und die volle Kompatibilität mit bestehenden 3WA3-Installationen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
8,9530 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
330,00 × 200,00 × 290,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Offene Leistungsschalter 3WA3, UL1066 / IEC 60947-2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
330,00 x 200,00 x 290,00 mm |
| Nettogewicht |
8,953 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 17.04.2023 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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