Produktbeschreibung
Das Zubehör 3WA9111-0BG01 ist eine Erdungsverbindung für offene Leistungsschalter der SENTRON-Familie 3WA1. Das Kontaktmodul verbindet den Einschubrahmen mit dem Leistungsschalter und stellt eine sichere Erdung her. Es ist für die Baugröße 1 und 2 geeignet und dimensioniert für einen Erdkurzschlussstrom von 30 kA nach IEC 60947-2. Für einen Erdkurzschlussstrom von 60 kA ist eine zweifache Bestellung erforderlich. Das Modul wiegt 0,34 kg und wird in einer Verpackungsgröße von 140 × 90 × 61 mm geliefert. Die Erdungsverbindung findet typischerweise Anwendung in Schaltschränken und Niederspannungsverteilern, wo Leistungsschalter als Hauptschutzorgane eingesetzt werden. Besonders in industriellen Anlagen mit hohen Kurzschlussleistungen ist eine Erdungsanbindung notwendig.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu loser Verdrahtung gewährleistet das Kontaktmodul eine formschlüssige, wartungsfreie Verbindung ohne zusätzliche Montagearbeiten. Für höhere Erdkurzschlussströme oder alternative Baugrößen stehen weitere Varianten zur Verfügung. Das Zubehör unterliegt seit 01.07.2020 der RoHS-Richtlinie und ist REACH-konform.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3400 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Offene Leistungsschalter 3WA1, IEC 60947-2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,34 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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