Produktbeschreibung
Der elektronische Zeitzähler 7KT5822 ist ein Betriebsstundenzähler für die Hutschienenmontage in Schaltschränken und Verteilern. Das Gerät arbeitet mit Versorgungsspannungen von 12 bis 150 V DC sowie 24 bis 240 V AC bei 50 Hz Netzfrequenz. Die elektrische Rücksetzung ermöglicht eine Fernrückstellung der Zählerstände ohne mechanischen Eingriff. Der Zähler erfasst kontinuierlich die Betriebsdauer von Maschinen, Antrieben und Schaltanlagen und liefert damit Daten für Wartungsplanung und Betriebskostenrechnung. In Produktionsanlagen wird der Zeitzähler zur Dokumentation von Maschinenlaufzeiten für Maschinenauslastungsanalysen und Energiemanagement eingesetzt. Bei Förderanlagen und Verdichtern dient er der systematischen Erfassung von Betriebsstunden für vorausschauende Instandhaltung.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu rein mechanischen Zählwerken bietet die elektronische Ausführung präzise Zeitmessung und die Möglichkeit der Fernrückstellung ohne Schaltschrank-Öffnung. Die Datenerfassung ermöglicht intelligente Wartungsintervalle und dokumentiert Ausfallzeiten für Instandhalter. Abmessungen für TS35-Montage: 90 × 40 × 75 mm, Nettogewicht 89 Gramm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0890 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0890 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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9,00 × 4,00 × 7,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001641 |
| Produktfamilie |
Zeit- und Impulszähler für Hutschienenmontage |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
90,00 x 40,00 x 75,00 mm |
| Nettogewicht |
0,089 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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