Produktbeschreibung
Das Messgerät PAC1600 ist ein 1-phasiger Elektrizitätszähler mit 63 A Bemessungsstrom und 230 V Nennspannung für Niederspannungsschaltanlagen. Das Hutschienengerät misst Schein-, Wirk- und Blindenergie eigenversorgt und bietet digitale Schnittstellen über Modbus RTU und ASCII für die Fernauslesung und Integration in Überwachungssysteme. Mit MID-Zertifizierung nach 2014/32/EU ist der Zähler für eichrechtlich relevante Messaufgaben zugelassen. Der Schraubanschluss ermöglicht sichere Verdrahtung in Schaltschränken. Das LCD-Display zeigt Messwerte direkt am Gerät an.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Lastprofilmessung in Niederspannungsverteilern, die Energieverbrauchserfassung an industriellen Teilkreisen sowie die dezentralisierte Messung in Gebäudeleittechnik-Systemen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu reinen Energieimpuls-Zählern bietet das PAC1600 mit seiner bidirektionalen Modbus-Schnittstelle Echtzeit-Energieparameter und ermöglicht damit präventive Lastmanagement- und Anomalieerkennung. Das Gerät ist REACH-konform und unterliegt RoHS-Richtlinien seit 2017. Ersatzteile und Erweiterungsmodule sind über den Zubehörkatalog verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1510 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1510 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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9,00 × 7,90 × 3,90 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001506 |
| Produktfamilie |
Messgeräte 7KT PAC1600 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
90,00 x 79,00 x 39,00 mm |
| Nettogewicht |
0,151 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 06.11.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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