Produktbeschreibung
Der Einzelaufstellungsträger S00 (3RU2916-3AC01) ist ein Schalt- und Steuergerät-Zubehörteil der Siemens-Baureihen 3RU21, 3RB30, 3RB31 und 3RR2 in der Baugröße S00. Der Träger ermöglicht die Einzelaufstellung von Geräten des Schaltschrankbaus im Hauptstromkreis über Federzugklemmen und im Hilfsstromkreis über entsprechende Steuerkontakt-Anschlüsse. Nettogewicht 0,06 kg, Verpackungsmaße 104 × 49 × 91 mm. Das Zubehörteil unterliegt der EU-Richtlinie 2012/19/EU (Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte) und erfüllt seit 01.10.2009 die Anforderungen der RoHS-Richtlinie sowie REACH-Informationspflichten.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Ersatz beschädigter Träger in bestehenden Schaltschränken sowie Erweiterungen von Steuerverteilern mit zusätzlichen Geräten der genannten Baureihen. Die Federzugklemmen-Ausführung im Hauptstromkreis ermöglicht werkzeuglose, sichere Verdrahtung ohne zusätzliche Schraubverbindungen. Der Träger kann als Austauschteil oder zur Erweiterung bereits installierter Systeme verwendet werden. Regellieferzeit 3 Tage, keine Exportkontrollen (AL:N, ECCN:N). Mengeneinheit 1 Stück.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0600 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0600 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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10,40 × 4,90 × 9,10 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
104,00 x 49,00 x 91,00 mm |
| Nettogewicht |
0,06 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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