Produktbeschreibung
Das Einspeisesystem 3RV29 Erweiterungs-Set 2 ist eine Kompletterweiterung zur Anbindung von bis zu 3 zusätzlichen Motorstartern an bestehende 3RV29-Anlagen. Das Set enthält ein Basis-Einspeisemodul 3RV2917-4B, drei Überstromauslösemodule 3RV2917-5AA00, drei Motorstarter-Haltemodule 3RV2927-5AA00 sowie drei Motorstarter-Steuermodule 3RV2927-7AA00. Die Erweiterungsstecker sind für die Baugröße S00 und S0 ausgelegt und ermöglichen eine modulare Aufrüstung ohne Umbau der bestehenden Infrastruktur. Das Set wiegt 1,22 kg und wird in Standardverpackung mit den Maßen 295 × 197 × 187 mm geliefert.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Erweiterung von Schaltschränken in Verpackungsmaschinen und Förderanlagen, bei denen nachträgliche Motorstarter-Positionen hinzugefügt werden sollen, ohne die gesamte Steuerung umzubauen. Ebenso wird das Set in Produktionslinien eingesetzt, wo einzelne Motoren über modulare Starter steuerbar gemacht werden müssen. Die RoHS-Konformität ist seit Oktober 2009 gewährleistet, und das Gerät unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte gemäß Richtlinie 2012/19/EU. Die Regel-Lieferzeit beträgt 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,2200 kg
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| Artikelgewicht: |
1,2200 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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29,50 × 19,70 × 18,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001531 |
| Produktfamilie |
Einspeisesystem 3RV29 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
295,00 x 197,00 x 187,00 mm |
| Nettogewicht |
1,22 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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