Produktbeschreibung
Die Einspeiseklemme 8WA2870 ist eine Anschlusskomponente für N-Sammelschienen in Elektroverteilern und Installationsverteilern. Sie nimmt Leiterquerschnitte bis 35 mm² auf und verbindet beide gängigen N-Schienensysteme: die 10x3 mm und die 6x6 mm Ausführung. Die Klemme wird blank geliefert und erfordert keine zusätzliche Beschichtung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von Neutralleitern in Verteilerplatten von Photovoltaik-Anlagen, die Neutralleiter-Führung in Schaltschränken für Maschinenverdrahtung sowie die Installation von Steuerstromkreisen in Niederspannungsverteilern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einzelnen Schraubklemmen bietet die spezifische N-Schienen-Einspeiseklemme eine automatisch justierte Kontaktfläche und spart Montagezeit im Schaltschrankbau erheblich ein. Die Klemme erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt den Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte nach 2012/19/EU. Für größere Neutralleiter-Querschnitte oder andere Sammelschienen-Geometrien sollten Alternativklemmen aus dem Siemens-Sortiment geprüft werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0190 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0190 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
4,00 × 1,50 × 1,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002287 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
25 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
40,00 x 15,00 x 15,00 mm |
| Nettogewicht |
0,019 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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