Produktbeschreibung
Der BD2A-1000-EE-EBAL ist ein Einspeisekasten der Siemens BD2A-Produktfamilie für Schienenverteiler-Systeme. Die Endeinspeisung ist für einen Bemessungsstrom von 1000 A ausgelegt und ermöglicht die direkte Verbindung von Einleiterkabeln zu Schienensystemen in Niederspannungsverteilern. Die Konstruktion ist für robuste Industrieanwendungen optimiert und gewährleistet sichere Stromverteilung in größeren Schaltanlagen. Das System
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und dezentralen Energieverteilpunkten eingesetzt, wo mehrere Unterverteilungen versorgt werden müssen. Eine häufige Anwendung ist die Haupteinspeiser-Anbindung bei variablen Schienensystem-Konfigurationen, etwa in Produktionshallen mit modularen Steuerungsstrukturen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Schraubklemmen-Lösungen ermöglicht der Einspeisekasten eine werkzeugfreie und fehlertolerante Verbindung großer Stromquerschnitte. Abmessungen der Verpackung: 825 × 454 × 200 mm, Gesamtgewicht 14,9 kg. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 30 Tage. Der Einspeisekasten unterliegt den RoHS-Bestimmungen und erfüllt alle geltenden Umweltschutzrichtlinien.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
14,9000 kg
|
| Artikelgewicht: |
14,9000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
82,50 × 45,40 × 20,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000122 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
30 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
825,00 x 454,00 x 200,00 mm |
| Nettogewicht |
14,9 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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