Produktbeschreibung
Die Endeinspeisung BD2A-1000-EE ist eine Einspeiseeinheit für Schienenverteilersysteme mit einem Bemessungsstrom von 1000 A. Sie dient der Stromzuführung und Energieverteilung in Schaltanlagen, Verteilerboards und Energieverteilsystemen. Die Einheit ist als Endmodul konzipiert und wird direkt an den Schienenverteiler angebunden, um die Energieversorgung zu sichern. Das System erfüllt die aktuellen Anforderungen der RoHS-Richtlinie und ist REACH-konform gemäß Artikel 33. Die Verpackungsmaße betragen 825 × 454 × 200 mm, das Nettogewicht liegt bei 14,9 kg.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromverteilung in industriellen Schaltanlagen, die Versorgung von Maschinenpark-Verteilerboards sowie die Energieanbindung in modernen Automatisierungsanlagen. In Kombination mit weiteren BD2A-Modulen lassen sich Schienenverteiler-Systeme nach Bedarf konfigurieren. Die Endeinspeisung unterscheidet sich von Mitteleinspeisung und Durchgangsmodulen durch ihre Position am Ende des Schienensystems und die spezialisierte Anschlussgeometrie. Für die Montage ist eine ebene, sichere Befestigung an der Installationsebene erforderlich. Zubehörkomponenten wie Abdeckkappen und Verbindungselemente sind separat erhältlich.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
14,9000 kg
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| Artikelgewicht: |
14,9000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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82,50 × 45,40 × 20,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
30 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
825,00 x 454,00 x 200,00 mm |
| Nettogewicht |
14,9 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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