Produktbeschreibung
Der Einschubrahmen 3VW8116-7BG01 ist ein Zubehörteil für die 3VA27-Leistungsschalterserie von Siemens. Der Rahmen ist für die 4-polige Ausführung mit rückseitig verbreitertem Hauptanschluss konstruiert und wird als Montage- und Befestigungselement in IEC-Schaltschränken verwendet. Das Zubehör ist Teil der 3VW8- und 3VW9-Familie und kompatibel mit Leistungsschaltern bis 1600 A Bemessungsstrom. Der Einschubrahmen ermöglicht eine sichere und normgerechte Einbaulage des Schalters in Schaltschrankgestellen und gewährleistet die richtige Positionierung sowie elektrische Kontaktierung. Die rückseitige Verbreiterung des Hauptanschlusses bietet zusätzlichen Platz für großflächige Stromschienen und Mehrleiterkabel in kompakten Schaltanlagen. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind Hauptverteiler in Industriegebäuden, dezentrale Unterverteilungen in Fertigungsanlagen sowie Schaltschränke für Maschinenbau und Energieverteilung. Bei der Auswahl muss die genaue Polzahl und Anschlussform des vorhandenen 3VA27-Schalters berücksichtigt werden, um Kompatibilität zu sichern. Das Zubehör entspricht der RoHS-Richtlinie seit 29. Juni 2017 und erfüllt europäische Richtlinien für Elektro- und Elektronikgeräte.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
27,8000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
800,00 × 660,00 × 660,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VW8 und 3VW9, für IEC-Schalter 1600A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
800,00 x 660,00 x 660,00 mm |
| Nettogewicht |
27,8 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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