Produktbeschreibung
Der Einschubrahmen 3VW8116-7BE01 ist eine Schaltgerätezubehörkomponente für den Leistungsschalter 3VA27 mit 4-poliger Ausführung und frontseitig verlängertem Hauptanschluss. Das Zubehörteil gehört zur Produktfamilie 3VW8 und 3VW9 und ist für IEC-Schalter mit Bemessungsströmen bis 1600 A konzipiert. Der Rahmen ermöglicht eine flexible Montage und Verdrahtung in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken. Die frontseitige Anschlussführung erleichtert die Verdrahtung bei beengten Platzverhältnissen und reduziert den Verkabelungsaufwand in komplexen Steuerungsanlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Nachrüstung von Leistungsschaltern in bestehenden Verteilern, die Erweiterung von Schaltanlagen im Bereich der Industrieautomation sowie die Umkonfiguration von Schaltschrank-Strukturen in Produktionsanlagen. Der Rahmen erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 29.06.2017 und unterliegt den geltenden Exportkontrollbestimmungen (ECCN: EAR99). Bei der Auswahl ist zu beachten, dass dieser Rahmen spezifisch auf die 3VA27-Baureihe abgestimmt ist und nicht mit anderen Leistungsschalter-Serien kombinierbar ist. Das Zubehörteil wird als Einzelstück geliefert und wiegt netto etwa 29 kg.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
28,9300 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
800,00 × 660,00 × 660,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VW8 und 3VW9, für IEC-Schalter 1600A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
800,00 x 660,00 x 660,00 mm |
| Nettogewicht |
28,93 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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