Produktbeschreibung
Der Einschubrahmen 3VW8116-7AB01 ist Zubehör für den Leistungsschalter 3VA27 im 3-poligen Aufbau mit rückseitigem horizontalem Hauptanschluss. Das Gerät ermöglicht die modulare Verdrahtung von Niederspannungsverteilern und Schaltschränken durch standardisierte Anschlussgeometrie. Der Rahmen ist für die Hutschienen-Montage konzipiert und erlaubt schnelle Bestückung sowie Auswechselung des Schalters ohne Umbau der Anschlussinfrastruktur. Das Nettogewicht beträgt 21 kg; die Verpackungsmaße liegen bei 800 × 660 × 660 mm. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 29. Juni 2017 und unterliegt den Exportkontrollbestimmungen AL: N / ECCN: EAR99.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verteilung in Photovoltaik-Wechselrichtern, die Absicherung von Motorsteuerstromkreisen in Verpackungsmaschinen sowie die Feldmontage in dezentralisierten Anlagensteuerungen mit Niederspannung. Der rückseitige horizontale Anschluss reduziert die Tiefe von Verteilerschränken gegenüber vertikalen Anschlussgeometrien. Der Rahmen ist mit anderen 3VA27-Varianten austauschbar und gehört zum modularen 3VA-Baukastensystem von Siemens für flexible Schaltschrank-Bestückung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
21,0000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
800,00 × 660,00 × 660,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
800,00 x 660,00 x 660,00 mm |
| Nettogewicht |
21,00 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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