Produktbeschreibung
Das Einlegeschild 3SU1900-0AB71-0RS0 ist ein Beschriftungsschild für runde Leuchtdrucktaster von Siemens. Das Schild besteht aus milchigem Material und trägt schwarze Schrift mit einem grafischen Blasen-Symbol, das Entlüftungs- oder Pneumatik-Funktionen kennzeichnet. Abmessungen: 15 × 15 × 1 mm bei einem Nettogewicht von 0,0004 kg. Das Einlegeschild entspricht den Anforderungen der RoHS-Richtlinie (gültig seit 01.10.2014) und ist damit unbedenklich für den Einsatz in modernen Anlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Beschriftung von Befehlspulten in Fertigungsmaschinen, Steuerverteilern und Verpackungsanlagen, wo verschiedene Pneumatik- oder Druckluft-Funktionen optisch unterschieden werden müssen. Auch in Wasch- und Reinigungsmaschinen mit pneumatischer Steuerung wird dieses Symbol häufig verwendet. Das Schild wird werkzeuglos in die entsprechende Fassung des Leuchtdrucktasters eingeschoben und sitzt dauerhaft. Der milchige Hintergrund mit schwarzem Druck bietet gute Lesbarkeit auch unter Schaltschrankbeleuchtung. Siemens garantiert für dieses Originalzubehör eine Haftung und Farbbeständigkeit über die gesamte Betriebsdauer.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0010 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
1,50 × 1,50 × 0,10 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000624 |
| Produktfamilie |
Schilder |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
15,00 x 15,00 x 1,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0004 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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