Produktbeschreibung
Das Einlegeschild 3SB2901-4AB ist ein Kennzeichnungselement für die Siemens Befehlsgeräte der Serie 3SB2. Das Schild ist flach ausgeführt und besteht aus milchigem Kunststoff mit schwarzer Schrift. Die Beschriftung lautet 'Ein' und dient zur eindeutigen Identifikation von Drucktastern und Leuchtdrucktastern im Schaltschrank. Die Abmessungen betragen 10 × 10 × 1 mm, das Nettogewicht liegt bei 0,0002 kg. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 01.07.2006 und unterliegt den EU-Exportkontrollbestimmungen. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind die Beschriftung von Steuerschränken in Fertigungsanlagen, die Kennzeichnung von Bedienfeldern in Verpackungsmaschinen sowie die Markierung von Funktionstasten in Bedieneinheiten von Förder- und Verteileranlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu selbstklebenden Etiketten bietet das Einlegeschild eine dauerhaft lesbare und mechanisch geschützte Beschriftung, da es in die Tastenoberfläche eingelegt wird. Das Material ist beständig gegen Verschleiß durch häufiges Betätigen und gegen typische Schmierstoffe in Industrieumgebungen. Die RoHS-Konformität sichert Einsatz und Entsorgung nach europäischen Standards.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0200 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0200 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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1,00 × 1,00 × 0,10 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000624 |
| Produktfamilie |
Einlegeschilder und -kappen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
10,00 x 10,00 x 1,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0002 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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