Produktbeschreibung
Die Einlegekappe 3SB2901-7RA ist ein Austausch- und Ergänzungsteil für Leuchtmelder der Siemens 3SB2-Serie. Die Kappe ist transparent ausgeführt mit schwarzer Schrifteindruckung und zeigt das grafische Symbol O zur Kennzeichnung von Leuchtelemenenten. Das Nettogewicht liegt bei 0,001 kg, die Mengeneinheit ist 1 Stück. Die Kappe erfüllt alle Anforderungen der RoHS-Richtlinie und wurde seit dem 01.07.2006 nach diesen Standards gefertigt. Sie unterliegt nicht den Rücknahmepflichten gemäß der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. Die Standardlieferzeit beträgt 10 Tage.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Aufbau und die Wartung von Befehlsgeräte-Leuchtmeldern in Niederspannungsverteilern sowie die Ergänzung von Bedienfeld-Anzeigen in Maschinensteuerungen und Produktionsanlagen. Die Kappe gehört zur Produktfamilie der Einlegeschilder und -kappen und dient dem Austausch verschlissener oder beschädigter Leuchtelemente.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu fixen Beschriftungen ermöglicht die austauschbare Kappe eine flexible Anpassung der Symbole und Texte an unterschiedliche Anwendungen ohne vollständigen Komponentenwechsel. Bei Bedarf können weitere Kappen mit unterschiedlichen Symbolen zur Differenzierung verschiedener Meldezustände kombiniert werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0010 kg
|
| Artikelgewicht: |
0,0010 kg
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Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000624 |
| Produktfamilie |
Einlegeschilder und -kappen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
Nicht verfügbar |
| Nettogewicht |
0,001 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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