Produktbeschreibung
Die Einlegekappe 3SB2901-7AA ist eine transparente Beschriftungsklappe für Leuchtmelder der Baureihe Siemens 3SB2. Die klare Kunststoffkappe mit schwarzer Schrift wird ohne vorgefertigte Beschriftung geliefert und ermöglicht die individuelle Selbstbeschriftung nach Projektanforderung. Die Kappe sitzt formschlüssig auf dem Leuchtmelder und lässt sich werkzeuglos einlegen. Das Nettogewicht von 0,32 Gramm und die kompakten Abmessungen von 10 × 10 × 2 Millimetern unterstreichen die platzsparende Bauweise für beengte Schaltschrank- und Bedientafel-Layouts. Die Einlegekappe gehört zur etablierten Produktfamilie der Siemens-Einlegeschilder und -kappen und ist seit dem 1. Juli 2006 RoHS-konform.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Beschriftung von Signalleuchtmeldungen in industriellen Steuerpulten sowie die Kennzeichnung von Betriebszuständen in Verpackungsmaschinen und Förderanlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Gegenüber vordefinierten Beschriftungskappen bietet die blanke Variante maximale Flexibilität bei wechselnden oder mehrsprachigen Beschriftungsanforderungen. Der Lieferzeitraum beträgt zehn Arbeitstage. Montage und Austausch sind ohne Spezialwerkzeug möglich, was die Instandhaltung im laufenden Betrieb vereinfacht.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0010 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
1,00 × 1,00 × 0,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000624 |
| Produktfamilie |
Einlegeschilder und -kappen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
10,00 x 10,00 x 2,00 mm |
| Nettogewicht |
0,00032 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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