Produktbeschreibung
Der Einfachstößel 3SE5000-0AB01 ist ein Antriebskopf aus Edelstahl für die Positionsschalter-Serie 3SE51 und 3SE52 von Siemens. Der Betätiger wird als separates Bauteil auf den Schalter aufgesteckt und dient der mechanischen Auslösung durch Druck oder Bewegungserfassung. Das Gehäuse entspricht einer Breite von 31 mm nach EN 50047 und ist damit bauräumlich standardisiert für die Montage in Schaltschränken und Maschinenteilen. Die Edelstahl-Ausführung bietet Korrosionsbeständigkeit in feuchten und aggressive Umgebungen, etwa in Lebensmittelmaschinen oder in Chemie-Anlagen. Das Einfachstößel-Design ermöglicht die Betätigung des Schalters von einer Seite, was Platz spart und das Handling vereinfacht.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Endlagenerkennung an Förderanlagen, die Türverriegelung von Schaltschrankgehäusen und die Sicherheitsverschluss-Überwachung bei Pressen und Abkantmaschinen. Der Stößel ist RoHS-konform seit 2006 und unterliegt der REACH-Informationspflicht. Montage erfolgt über die standardisierte Befestigungsschnittstelle des 3SE51/52-Schalters. Das Nettogewicht beträgt 15 g, die Verpackung ist kompakt und lagergünstig.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0150 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0150 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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3,00 × 2,20 × 1,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001487 |
| Produktfamilie |
Gehäusebreite 31 mm nach EN 50047 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
30,00 x 22,00 x 15,00 mm |
| Nettogewicht |
0,015 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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