Produktbeschreibung
Die Durchgangs-Reihenklemme 8WH2020-0AG00 ist eine Doppelstock-Federzugklemme aus der SENTRON-Familie von Siemens für die werkzeuglose Verdrahtung in Schaltschränken. Sie ist für Leiterquerschnitte von 4 mm² ausgelegt und bietet zwei unabhängige Durchgangsanschlüsse zum Durchschleifen von Spannungen und Signalen. Die Klemme wird auf Hutschienen 35 mm montiert und ermöglicht schnelle Auf- und Ableitung von Energieströmen ohne Handwerkzeug.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von DC-Versorgungsspannungen in Schaltschränken für Frequenzumrichter oder die Schnittstelle zwischen Schütz-Steuerstromkreisen und SPS-Eingangsverdrahtung in Verpackungsmaschinen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu reinen Schraubklemmen ermöglicht die Federzugklemme ein schnelleres Handling und reduziert Montagezeit in Time-sensitive-Schaltschrank-Projekten. Weitere Auswahlhilfe: Bei Leiterquerschnitten bis 2,5 mm² bietet Siemens kompaktere einfache Durchgangsklemmen an; ab 4 mm² wird die robustere Doppelstock-Variante wie die 8WH2020-0AG00 eingesetzt. Die Klemme erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0160 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0160 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,20 × 4,50 × 0,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000897 |
| Produktfamilie |
SENTRON Federzugklemmen 8WH2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
82,00 x 45,00 x 5,00 mm |
| Nettogewicht |
0,016 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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