Produktbeschreibung
Die Dreifachklemme 3NP1931-1BE10 ist Originalzubehör für die Sicherungs-Lasttrennschalter der Siemens 3NP1-Baureihe in Baugröße NH00. Die Klemme verbindet drei Leiterquerschnitte zwischen 2,5 und 16 mm² mit dem einpoligen Schaltergehäuse über Flachanschlüsse. Sie ermöglicht eine sichere und normengerechte Verdrahtung von Gleichstrom- und Wechselstrom-Stromkreisen in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken. Die Dreifachklemme wird einzeln geliefert (1 Stück) und wiegt 0,039 kg.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Parallelschaltung mehrerer Leiter in Haushalt- und Industrieverteiler sowie die Verdrahtung von Absperrschaltanlagen in Photovoltaik-Anlagen und Batterie-Speichersystemen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu separaten Einzelklemmen bietet die Dreifachklemme eine kompaktere und wartungsfreundlichere Konstruktion mit fest vorgegebener Polzahl. Die Klemme erfüllt alle Anforderungen der RoHS-Richtlinie (seit 15.10.2017) und ist gemäß 2012/19/EU für die fachgerechte Entsorgung registriert. Für die Montage sollte geeignetes Befestigungszubehör für NH00-Schächte verwendet werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0390 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0390 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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23,00 × 11,80 × 15,90 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
230,00 x 118,00 x 159,00 mm |
| Nettogewicht |
0,039 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.10.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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