Produktbeschreibung
Die Diodenkombination 3RT2916-1EH00 ist ein Überspannungsbegrenzer für DC-Spannungen von 12 bis 250 V und dient der Schutzbeschaltung von Schützen und Hilfsschützen der Siemens-Baureihe 3RT2.1 sowie 3RH2. Das Bauteil kombiniert Dioden zur Suppression von Selbstinduktionsspannungen, die beim Öffnen von Spulenkreisen entstehen. Die Diodenkombination verhindert Überspannungsspitzen an den Schalterkontakten und reduziert so elektromagnetische Störungen und Kontaktverschleiß.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Schutzbeschaltung von Magnetspulen in Schaltschränken, die Ansteuerung von Schützen in Förderanlagen und Verpackungsmaschinen sowie die Spulenschutzbeschaltung in Maschinensteuerungen mit SPS-Ausgangsbeschaltung.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu RC-Gliedern (Widerstand-Kondensator-Kombinationen) sprechen Diodenmodule schneller an und begrenzen Spannungsspitzen wirkungsvoller. Die Diodenkombination ist als Steckmodul ausgelegt und wird direkt in die Schützeemente oder in Schaltschrankbeschaltungsgruppen eingesetzt. RoHS-konform seit Oktober 2009.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0060 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0060 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,10 × 3,10 × 1,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000683 |
| Produktfamilie |
Überspannungsbegrenzer |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
51,00 x 31,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,006 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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