Produktbeschreibung
Der Deckel 8WH9000-1VA00 ist eine Abschluss- und Zwischenplatte für Doppelstockklemmen der Serie 8WH2020 mit Federzuganschluss. Das Zubehörteil ist für einen Leiterquerschnitt von 2,5 mm² und eine Baureihbreite von 2,2 mm ausgelegt und schließt die Klemmenreihe nach oben oder dient als Zwischenlage zwischen mehreren Klemmen ab. Die Komponente besteht aus grauem Kunststoff und entspricht der ETIM-Klasse EC000886 für Reihenklemmen-Zubehör. Das Nettogewicht beträgt 0,003 kg, die Verpackungsmaße sind 70 × 40 × 2 mm. Der Deckel wird in Schaltschränken und Steuerungsverteilern verwendet, um Doppelstockklemmen-Reihen gegen Verschmutzung zu schützen und das System optisch abzuschließen. Eine typische Anwendung ist die Komplettierung von Klemmenblöcken in Niederspannungsverteilern und Automatisierungsanlagen, wo mehrere Klemmen übereinander montiert werden.
Anwendungsbereiche
Im Schaltschrankbau kommt der Deckel beim Aufbau von Steuerungsschaltungen mit gestapelten Federzugansklemmen zum Einsatz. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.04.2006 und unterliegt den Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach der Richtlinie 2012/19/EU. Die Regel-Lieferzeit beträgt 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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7,00 × 4,00 × 0,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
70,00 x 40,00 x 2,00 mm |
| Nettogewicht |
0,003 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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