Produktbeschreibung
Der Dachlüfter 8MR6402-5VL44 ist eine Lüftungseinheit zur Wärmeabfuhr aus Schaltschränken und Verteilergehäusen. Der Dachluefter ist in RAL 7035 (Hellgrau) ausgeführt und verfügt über die Schutzart IP54. Die Betriebsspannung beträgt 24 V DC. Der Luftdurchsatz liegt bei 71 Kubikmetern pro Stunde. Die Montageöffnung hat die Standardabmessungen 223 mm × 223 mm. Das Netzgewicht des Lüfters beträgt 2,257 kg, die Verpackungsabmessungen betragen 305 × 305 × 175 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Kühlung von SPS-Schaltschränken in Verpackungsmaschinen und Förderanlagen, wo Steuermodule und Stromversorgungen thermische Last erzeugen. Eine zweite wichtige Anwendung ist die Temperaturstabilisierung in Schaltschränken mit Leistungsschaltern und Frequenzumrichtern in der dezentralen Anlagenautomation. Der Dachlüfter ist Teil der Produktfamilie Systemklimatisierung und unterliegt der Elektroaltgeräte-Rücknahmepflicht nach EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE). Zubehör wie Montagerahmen und Dichtungen sind separat erhältlich. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 10 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
2,2570 kg
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| Artikelgewicht: |
2,2570 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
30,50 × 30,50 × 17,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000320 |
| Produktfamilie |
Systemklimatisierung |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
305,00 x 305,00 x 175,00 mm |
| Nettogewicht |
2,257 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Nicht verfügbar |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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