Produktbeschreibung
Das Dachblech 8PQ2300-8BA04 ist ein Verschlusselement für Schaltschränke und Gehäuse mit der Schutzart IP4X. Die Abmessungen betragen 850 mm Breite und 800 mm Tiefe, das Nettogewicht liegt bei 9,9 kg. Das Bauteil erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2010 und ist damit rohstoffkonform für den europäischen Markt. Die Schutzart IP40 bietet Schutz vor Spritzwasser und größeren Fremdkörpern, was in typischen Schaltschrankumgebungen ausreichend ist. Das Dachblech wird in Schaltschränken für Maschinenbau und Anlagenbau eingesetzt, um das Gehäuse nach oben abzuschließen und damit Verschmutzung sowie unbefugte Zugriffe zu verhindern.
Anwendungsbereiche
Auch in Verteilergehäusen für Steuerungsanlagen kommt das Element zum Einsatz. Besonders in Fertigungshallen, wo Kühlwasser oder Kühlöl von oben eindringen kann, leistet die IP40-Schutzart gute Dienste. Die Verpackungsmaße von 860 × 810 × 30 mm ermöglichen wirtschaftlichen Transport und Lagerung. Als standardisiertes Gehäuseelement der Siemens-Systembaureihe ist das Dachblech mit anderen Komponenten derselben Serie kombinierbar. Die Regel-Lieferzeit beträgt 14 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
9,9000 kg
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| Artikelgewicht: |
9,9000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
86,00 × 81,00 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000744 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
860,00 x 810,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
9,9 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 06.05.2010 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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