Produktbeschreibung
Der Bypass-Bausatz 3RW55 BG5 ist ein Ersatzteil für Sanftstarter der Baureihe 3RW55 und dient zur Stromumleitung um die Leistungselektronik herum. Der Bausatz ist für die Baugröße 5 konzipiert und deckt Stromstärken von 630 A bis 840 A ab. Das Bausatz-Gewicht beträgt 0,725 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 85 × 80 × 55 mm. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 3 Werktage. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 21.10.2019 und unterliegt den REACH-Informationspflichten. Der Bypass-Bausatz wird in Anlagen eingesetzt, wo eine Stromrichter-Umgehung erforderlich ist, etwa bei längeren Betriebsdauern oder zur Reduktion von Wärmeverlusten in der Stromrichter-Elektronik.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Sanftanlauf-Szenarien in Antriebssystemen von Förderanlagen, Pumpen und Kompressoren im Bereich 630 bis 840 A Bemessungsstrom. Der Bausatz ist als echtes Original-Ersatzteil von Siemens konstruiert und gewährleistet vollständige Kompatibilität mit bestehenden 3RW55-Installationen. Bei der Montage sollte die elektrotechnische Fachkunde vorhanden sein, da es sich um ein Hochstrom-Komponente handelt. Das Produkt unterliegt den geltenden Exportkontrollbestimmungen und ist für den weltweiten Einsatz verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,7250 kg
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| Artikelgewicht: |
0,7250 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,50 × 8,00 × 5,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Sanftstarter 3RW55 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
85,00 x 80,00 x 55,00 mm |
| Nettogewicht |
0,725 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 21.10.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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